Allgemeine Geschäftsbedingungen
Monkeys Digital GmbH
§1 Allgemeines, Geltung, Anwendungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten, wenn
zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für
alle
Rechtsgeschäfte der Monkeys Digital GmbH – nachstehend „Agentur“ genannt
–
mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt, soweit dieser kein
Verbraucher ist. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es
sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung in Textform zugestimmt.
- Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich
an
Unternehmen. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Die
Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem
Kunden.
- Änderungen der Bedingungen werden bei
Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils in Textform unter Kennzeichnung der
geänderten
Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das
Dauerschuldverhältnis
fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
- Alle Vereinbarungen der Agentur mit dem Kunden zwecks
Erfüllung
eines Auftrages haben in Textform oder fernmündlich zu erfolgen. Das gilt auch für die
Wirksamkeit von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Wird ein Auftrag
fernmündlich
erteilt, ist eine Dokumentation oder Aufzeichnung dieser Vereinbarung Arbeitsgrundlage.
- Mit Erteilung eines Auftrages, durch die Bestätigung in
Textform oder der fernmündlichen Bestätigung eines Angebots der Agentur,
spätestens
jedoch mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.
- Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet unter
https://monkeys.digital verfügbar.
§2 Zustandekommen des Vertrages
- Die Angebote der Agentur sind freibleibend und
unverbindlich.
- Grundlage der Agenturarbeit ist das vom Kunden bestätigte Angebot
der
Agentur (Auftrag). Der Auftrags kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.)
oder in
Textform erteilt werden. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde
vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform
von uns
zu erhalten.
- Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden
durch
übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das
Telefonat
mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.
§3 Leistungen der Agentur
Die angebotenen Leistungen der Agentur umfassen insbesondere die nachfolgend
wiedergegebenen Leistungen. Die Agentur ist jedoch im Rahmen der vereinbarten Vergütung dazu
berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Leistungen zu erbringen, die dem
Vertragszweck
förderlich sind.
Die Agentur bietet unter anderem folgende Leistungen an:
- Search Engine Advertising auf Google und Bing
- Google Shopping Campaign ink. Smart Campaigns &
PLA
- Search Engine Optimization
- Amazon AMS und SEO
- Social Media Marketing
- Retargeting und Online Display Advertising
- Affiliate Marketing
- Programmatic Video Advertising & Video
Retargeting
- Copywriting
Die Agentur ist berechtigt, nach ihrem Ermessen Dritte in die Realisierung
des
Auftrages einzubeziehen, wenn das für die Erfüllung des Vertragszweck notwendig erscheint.
Zwischen der Agentur und dem Drittanbieteter gelten die gleichen Geheimhaltungsbedingungen wie
zwischen den
direkten Vertragspartnern selbst.
§4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde erbringt im erforderlichen Umfang Mitwirkungshandlungen.
Zur Erfüllung des im Auftrag definierten Vertragsgegenstands,
verpflichtet sich
der Kunde zur uneingeschränkten Freigabe aller von der Agentur angeforderten
Account-Zugänge.
§5 Preisanpassungen
- Die Agentur ist berechtigt, seit Vertragsbeginn für die
Beschaffung oder für den Personaleinsatz (Lohn und Lohnnebenkosten) eingetretene
Kostensteigerungen
durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser
Veränderungen
erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.
- Die Agentur ist außerdem berechtigt, die Preise
anzupassen,
die allgemein gegenüber dem Kunden zur Anwendung kommen.
- Die Preiserhöhungen werden dem Kunden der Agentur in
Textform
oder telefonisch angekündigt und werden mit Beginn des auf den übernächsten Monat
folgenden Monats wirksam.
- Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer
Frist von
1 Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu, wenn die
Preiserhöhung mehr als 10 % der Gesamtvergütung in der Abrechnungsperiode
beträgt. Die
prozentuale Erhöhung ergibt sich aus dem Vergleich der für die letzte
Abrechnungsperiode
angefallenen Gesamtvergütung mit der Gesamtvergütung, die angefallen wäre, wenn
die
Preiserhöhung bereits für diese Abrechnungsperiode in Kraft getreten wäre.
§6 Vergütung
- Die Parteien vereinbaren eine Vergütung für die
Dienste
der Agentur (Service Fee). Die Vergütung kann insbesondere als einmalige oder periodisch
fällige Pauschale oder als Provision vereinbart werden. Ebenso möglich ist eine von
den
Werbeausgaben abhängige variable Service Fee.
- Die vereinbarte Service Fee ist im Voraus fällig. Bei
periodisch fälliger Vergütung jeweils am Ende der letzten Abrechnungsperiode für
die
folgende Abrechnungsperiode, also z. B. bei monatlicher Vergütung jeweils für den
Folgemonat.
- Die Agentur steht für die bis zur Vertragsbeendigung
erbrachten
Leistungen auch nach Vertragsbeendigung die vereinbarte Vergütung zu.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in EURO zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§7 Monatsbudget
- Die Parteien vereinbaren monatliche Werbebudgets. Soweit die
Parteien keine Bestimmung treffen, gilt das zuletzt vereinbarte Budget weiter. Die Agentur darf
das
vereinbarte Budget um bis zu 10 % überschreiten.
- Ein Budgetwunsch des Kunden an die Agentur hat
jeweils
zwei Wochen im Voraus an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei der Agentur per
E-Mail
oder Slack zu erfolgen. Die Parteien können Budgetänderungen auch telefonisch oder im
Videochat vereinbaren.
- Für jeden Account gilt ein gesondertes Budget.
- Bei variablen Service Fees, die abhängig von den
getätigten Werbeausgaben fällig werden, werden die Werbeausgaben der letzten
Abrechnungsperiode als Bemessungsgrundlage der Service Fee für die jeweils bevorstehende
Abrechnungsperiode angenommen. Außerdem verpflichtet sich die Agentur dazu, die Berechnung
einer
veränderten Service Fee mindestens 7 Tage vor der Rechnungsstellung
anzukündigen.
§8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Bei offenen Forderungen, die mehr als 14 Tage über das Zahlungsziel hinausgehen, behält sich die Agentur vor, ihre Tätigkeiten bis zur Begleichung der überfälligen Forderungen einzustellen. Die Abrechnungsperiode bleibt in diesem Fall unberührt.
- Standardmäßig erfolgt der Einzug der Vergütung via SEPA-Lastschrift. Alternativ ist die Forderung mit einer der angebotenen Zahlungsmethoden unter dem Online-Zahlungslink auf der Rechnung zu begleichen.
§9 Geschäftszeiten
Die Agentur erbringt Tätigkeiten zu den üblichen
Geschäftszeiten von
09:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.
Sollte der Kunde die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb unserer
Geschäftszeiten erwünschen, gilt:
Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 18:00 bis 22:00 Uhr und von 06:00
bis
08:00 Uhr sowie an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr, werden zusätzlich erbrachte Stunden mit
175€
netto verrechnet.
Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an
Samstagen
von 00:00 bis 06:00 Uhr und von 18:00 bis 00:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, werden
zusätzlich
erbrachte Stunden mit 225€ netto verrechnet.
§10 Kündigung/Kündigungsfristen
Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Tag der ersten Abrechnungsperiode. Bei
Vereinbarungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung
vereinbart
ist, kann jede Vertragspartei, innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von 30 Tagen zum
Laufzeitende
kündigen.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um
6
Monate. Er kann dann mit einer Frist von 60 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.
Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Wichtige
Gründe für die Agentur sind insbesondere
- Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder
teilweise von
mehr als 30 Tagen.
- Der Auftraggeber hat die Regelungen zum Nutzungsrecht
verletzt.
- Der Auftraggeber stellt Eigenantrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Gericht oder die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung mangels Masse.
§11 Nutzungsrechte
- Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten deren
Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden
geschlossen.
- Der Kunde erhält eine einfache, zeitlich unbegrenzte,
nicht
übertragbare oder unterlizenzierbare Erlaubnis zur Nutzung der Software.
- Die Nutzung ist auf einen einzelnen Computer
beschränkt. Bei
einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des
vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks.
§12 Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der
Vertragsdurchführung
bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht
offenkundigen
Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
§13 Mängelansprüche
- Ist die Leistung der Agentur mangelhaft, so ist die Agentur
zur
Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die
Nachbesserung fehl
oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur oder
von der
Agentur überlassene Muster unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel
unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Nach der
Genehmigung ist
die Leistung einschließlich des in den Suchmaschinen sichtbaren Leistungsergebnisses
regelmäßig zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Trotz
sorgfältiger
Prüfung nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung
in
Textform mitzuteilen.
- Für die Inhalte der Kundenwebsite und der vom Kunden
gestellten
Inhalte und Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen
vom
Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer
Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Die
Beachtung des Datenschutzrechts bei Zugang und Nutzung der Kundenwebsite und die Anbringung der
Pflichtkennzeichnungen, insbesondere die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Teledienstegesetzes
bzw.
des Mediendienste-Staatsvertrages und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts, sind ebenfalls
vom
Kunden sicherzustellen.
§14 Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Diese findest du unter
https://monkeys.digital/de/privacy/.
Soweit sich die Agentur berechtigterweise zwecks Erbringung ihrer Leistungen
Dritter
bedient (Subunternehmer), gelten folgende Bestimmungen:
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde
„Verantwortlicher“ iS.d. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im
Folgenden: DSGVO) ist.
- Werden bei diesen Leistungen personenbezogene Daten durch
beauftragte Dritte erhoben und verarbeitet werden, obliegt es dem Kunden selbst betroffene
Personen
darauf hinzuweisen und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen gemäß den
Anforderungen und
Grundsätzen von Art. 7 DSGVO einzuholen.
- Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Dritten rechtzeitig die
entsprechenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Datenschutz eingehen, soweit nicht die
nachfolgenden Regelungen eingreifen. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Bedingungen für
Vereinbarungen stellen, die Rechte und Pflichten im Hinblick auf gemeinsame Verarbeitung (Art.
26 DSGVO)
oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vorsehen und teilweise dem ausländischen Recht
unterliegen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen oder Bedingungen rechtlich
zu
prüfen. Der Kunde ist in Kenntnis dessen einverstanden, dass die Agentur mit den Dritten im
eigenen
Namen derartige Vereinbarungen auf der Grundlage der von den Dritten gestellten Bedingungen
schließt. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet zum Abschluss derartiger
Vereinbarungen. Im
Innenverhältnis zwischen Der Agentur und dem Kunden treffen die Rechte und Pflichten aus
derartigen
Vereinbarungen den Kunden, der Agentur von allen Pflichten daraus freistellt. Die Agentur
überlässt dem Kunden auf Anforderung die Bedingungen im Wortlaut kostenfrei zur
Verfügung, was auch durch Angabe einer Fundstelle des Textes im Internet geschehen kann.
Der Kunde
kann dem Abschluss derartiger Vereinbarungen im Voraus allgemein, für bestimmte Arten von
Vereinbarungen oder für bestimmte Dritte widersprechen oder von seiner Einwilligung
abhängig
machen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle
Streitigkeiten, die
sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das für den Sitz der Agentur
zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien
vereinbarten
Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen
zu
setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Stand: 22.04.2022