Allgemeine Geschäftsbedingungen

Monkeys Digital GmbH, Schweinfurterstraße 28, 97076 Würzburg

Stand 2022-10-06 © Monkeys Digital GmbH Vervielfältigung verboten.

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ALLGEMEINES, GELTUNG, ANWENDUNGSBEREISCH

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für alle Rechtsgeschäfte der Monkeys Digital GmbH – nachstehend „Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt, soweit dieser kein Verbraucher ist. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung in Textform zugestimmt.
  • Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmen. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
  • Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils in Textform unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
  • Alle Vereinbarungen der Agentur mit dem Kunden zwecks Erfüllung eines Auftrages haben in Textform oder fernmündlich zu erfolgen. Das gilt auch für die Wirksamkeit von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Wird ein Auftrag fernmündlich erteilt, ist eine Dokumentation oder Aufzeichnung dieser Vereinbarung Arbeitsgrundlage.
  • Mit Erteilung eines Auftrages, durch die Bestätigung in Textform oder der fernmündlichen Bestätigung eines Angebots der Agentur, spätestens jedoch mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.
  • Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet unter https://monkeys.digital verfügbar.

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Zustandekommen des Vertrages

  • Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  • Grundlage der Agenturarbeit ist das vom Kunden bestätigte Angebot der Agentur (Auftrag). Der Auftrags kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder in Textform erteilt werden. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform von uns zu erhalten.
  • Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

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Leistungen der Agentur

Die angebotenen Leistungen der Agentur umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen. Die Agentur ist jedoch im Rahmen der vereinbarten Vergütung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Leistungen zu erbringen, die dem Vertragszweck förderlich sind.

Die Agentur bietet unter anderem folgende Leistungen an:

  • Search Engine Advertising auf Google und Bing
  • Google Shopping Campaign ink. Smart Campaigns & PLA
  • Search Engine Optimization
  • Amazon AMS und SEO
  • Social Media Marketing
  • Retargeting und Online Display Advertising
  • Affiliate Marketing
  • Programmatic Video Advertising & Video Retargeting
  • Copywriting

Die Agentur ist berechtigt, nach ihrem Ermessen Dritte in die Realisierung des Auftrages einzubeziehen, wenn das für die Erfüllung des Vertragszweck notwendig erscheint. Zwischen der Agentur und dem Drittanbieteter gelten die gleichen Geheimhaltungsbedingungen wie zwischen den direkten Vertragspartnern selbst.

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Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde erbringt im erforderlichen Umfang Mitwirkungshandlungen, die zur Leistungserfüllung notwendig sind.

Unter anderem verpflichtet sich der Kunde zur Erfüllung des im Auftrag definierten Vertragsgegenstands, zur uneingeschränkten Freigabe aller von der Agentur angeforderten Account-Zugänge.

Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht im erforderlichen Umfang und wird die Auftragserfüllung dadurch gefährdet, entfallen mögliche Gewährleistungen und Garantien, die im Einzelfall zuvor im Auftragsangebot festgehalten wurden.

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Preisanpassungen

  • Die Agentur ist berechtigt, seit Vertragsbeginn für die Beschaffung oder für den Personaleinsatz (Lohn und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.
  • Die Agentur ist außerdem berechtigt, die Preise anzupassen, die allgemein gegenüber dem Kunden zur Anwendung kommen.
  • Die Preiserhöhungen werden dem Kunden der Agentur in Textform oder telefonisch angekündigt und werden mit Beginn des auf den übernächsten Monat folgenden Monats wirksam.
  • Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % der Gesamtvergütung in der Abrechnungsperiode beträgt. Die prozentuale Erhöhung ergibt sich aus dem Vergleich der für die letzte Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtvergütung mit der Gesamtvergütung, die angefallen wäre, wenn die Preiserhöhung bereits für diese Abrechnungsperiode in Kraft getreten wäre.

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Vergütung

  • Die Parteien vereinbaren eine Vergütung für die Dienste der Agentur (Service Fee). Die Vergütung kann insbesondere als einmalige oder periodisch fällige Pauschale oder als Provision vereinbart werden. Ebenso möglich ist eine von den Werbeausgaben abhängige variable Service Fee.
  • Die vereinbarte Service Fee ist im Voraus fällig. Bei periodisch fälliger Vergütung besteht die Vergütungsfälligkeit der bevorstehenden Abrechnungsperiode jeweils zum Ende der letzten Abrechnungsperiode.
  • Standardmäßig ist eine Leistungs- und Abrechnungsperiode 4 Wochen lang.
  • Die Agentur steht für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auch nach Vertragsbeendigung die vereinbarte Vergütung zu.
  • Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in EURO zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

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Monatsbudget

  • Die Parteien vereinbaren monatliche Werbebudgets. Soweit die Parteien keine Bestimmung treffen, gilt das zuletzt vereinbarte Budget weiter. Die Agentur darf das vereinbarte Budget um bis zu 10 % überschreiten.
  • Ein Budgetwunsch des Kunden an die Agentur hat jeweils zwei Wochen im Voraus an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei der Agentur per E-Mail oder Slack zu erfolgen. Die Parteien können Budgetänderungen auch telefonisch oder im Videochat vereinbaren.
  • Für jeden Account gilt ein gesondertes Budget.
  • Bei variablen Service Fees, die abhängig von den getätigten Werbeausgaben fällig werden, werden die Werbeausgaben der letzten Abrechnungsperiode als Bemessungsgrundlage der Service Fee für die jeweils bevorstehende Abrechnungsperiode angenommen. Außerdem verpflichtet sich die Agentur dazu, die Berechnung einer veränderten Service Fee mindestens 7 Tage vor der Rechnungsstellung anzukündigen.

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Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Bei offenen Forderungen, die mehr als 14 Tage über das Zahlungsziel hinausgehen, behält sich die Agentur vor, ihre Tätigkeiten bis zur Begleichung der überfälligen Forderungen einzustellen. Die Abrechnungsperiode bleibt in diesem Fall unberührt.
  • Standardmäßig erfolgt der Einzug der Vergütung via SEPA-Lastschrift. Mit dem Zustandekommen der Zusammenarbeit wird zugestimmt, dass Monkeys Digital GmbH zum Zahlungseinzug via SEPA-Lastschrift berechtigt ist.

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Geschäftszeiten

Die Agentur erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Sollte der Kunde die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb unserer Geschäftszeiten erwünschen, gilt:

Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 18:00 bis 22:00 Uhr und von 06:00 bis 08:00 Uhr sowie an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr, werden zusätzlich erbrachte Stunden mit 175€ netto verrechnet.

Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Samstagen von 00:00 bis 06:00 Uhr und von 18:00 bis 00:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen werden zusätzlich erbrachte Stunden mit 225€ netto verrechnet.

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Kündigung/Kündigungsfristen

Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Tag der ersten Abrechnungsperiode. Bei Vereinbarungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann jede Vertragspartei innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende kündigen.

Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 6 Monate. Er kann dann mit einer Frist von 60 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.

Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für die Agentur sind insbesondere

  • Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder teilweise von mehr als 30 Tagen.
  • Der Auftraggeber hat die Regelungen zum Nutzungsrecht verletzt.
  • Der Auftraggeber stellt Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Gericht oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse.

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Nutzungsrechte

  • Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen.
  • Der Kunde erhält eine einfache, zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare Erlaubnis zur Nutzung der Software.
  • Die Nutzung ist auf einen einzelnen Computer beschränkt. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks.

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Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

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Mängelansprüche

  • Ist die Leistung der Agentur mangelhaft, so ist die Agentur zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur oder von der Agentur überlassene Muster unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Nach der Genehmigung ist die Leistung einschließlich des in den Suchmaschinen sichtbaren Leistungsergebnisses regelmäßig zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung in Textform mitzuteilen.
  • Für die Inhalte der Kundenwebsite und der vom Kunden gestellten Inhalte und Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Die Beachtung des Datenschutzrechts bei Zugang und Nutzung der Kundenwebsite und die Anbringung der Pflichtkennzeichnungen, insbesondere die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Teledienstegesetzes bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts, sind ebenfalls vom Kunden sicherzustellen.

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Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Diese findest du unter https://monkeys.digital/de/privacy/.

Soweit sich die Agentur berechtigterweise zwecks Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient (Subunternehmer), gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde „Verantwortlicher“ iS.d. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden: DSGVO) ist.
  • Werden bei diesen Leistungen personenbezogene Daten durch beauftragte Dritte erhoben und verarbeitet werden, obliegt es dem Kunden selbst betroffene Personen darauf hinzuweisen und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen gemäß den Anforderungen und Grundsätzen von Art. 7 DSGVO einzuholen.
  • Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Dritten rechtzeitig die entsprechenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Datenschutz eingehen, soweit nicht die nachfolgenden Regelungen eingreifen. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Bedingungen für Vereinbarungen stellen, die Rechte und Pflichten im Hinblick auf gemeinsame Verarbeitung (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vorsehen und teilweise dem ausländischen Recht unterliegen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen oder Bedingungen rechtlich zu prüfen. Der Kunde ist in Kenntnis dessen einverstanden, dass die Agentur mit den Dritten im eigenen Namen derartige Vereinbarungen auf der Grundlage der von den Dritten gestellten Bedingungen schließt. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet zum Abschluss derartiger Vereinbarungen. Im Innenverhältnis zwischen Der Agentur und dem Kunden treffen die Rechte und Pflichten aus derartigen Vereinbarungen den Kunden, der Agentur von allen Pflichten daraus freistellt. Die Agentur überlässt dem Kunden auf Anforderung die Bedingungen im Wortlaut kostenfrei zur Verfügung, was auch durch Angabe einer Fundstelle des Textes im Internet geschehen kann. Der Kunde kann dem Abschluss derartiger Vereinbarungen im Voraus allgemein, für bestimmte Arten von Vereinbarungen oder für bestimmte Dritte widersprechen oder von seiner Einwilligung abhängig machen.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

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Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.